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RG, 02.07.1925 - IV. 154/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist § 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung durch Art. 159 der Reichsverfassung außer Kraft gesetzt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinigungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 199
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72
Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede
Die Erwägungen, die das Reichsgericht zur Bejahung eines Verstoßes des mit § 75 f HGB im wesentlichen gleichlautenden § 152 Abs. 2 GewO gegen die Garantie des Art. 159 Satz 2 WRV geführt hatten (RGZ 111, 199, 201 ff), lassen sich auf § 74 f HGB und sein Verhältnis zu Art. 9 Abs. 3 GG schon deshalb nicht übertragen, weil § 152 GewO anders als § 75 f HGB sachlich auf "Verabredungen... zum Schutze der Erlangung günstiger Lohn und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassving der Arbeiter", also auf spezifische koalitionsmäßige 10 -. - BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auch das Reichsgericht hat sie in den Entscheidungen vom 2. Juli 1925 (RGZ 111, 199 [202]) und vom 11. Februar 1926 (RGZ 113, 33, [36-37]) verschieden beurteilt. - BGH, 28.11.1962 - V ZR 142/60
Anspruch auf Bewilligung einer Löschung von Auflassungsvormerkungen - Nichtigkeit …
Die Rüge, das Berufungsgericht habe entgegen dem Antrag der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 13. Mai 1960 (S. 3) nicht die Mutter der Parteien als Zeugin vernommen, ist gegenstandslos, da sich aus den vom Berufungsgericht herangezogenen Akten 9 IV 154/25 des Amtsgerichts Hamburg-Harburg ergibt, daß die Mutter am 3. November 1960 verstorben ist.